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Die Lehre – Berufsausbildung als staatlich anerkannter Beruf

Berufsausbildung – Die Lehre

Für einen staatlich anerkannten Beruf ist eine Berufsausbildung im sekundären Ausbildungsbereich über eine Lehre und im tertiären Ausbildungsbereich mit einem Studium möglich. Eine berufliche Ausbildung eines Auszubildenden oder Lehrlings erfolgt hauptsächlich im kaufmännischen, industriellen, landwirtschaftlichen und handwerklichen Berufsbereich. Doch auch im Dienstleistungswesen wie im Gesundheits- und Sozialwesen oder im öffentlichen Verwaltungsbereich findet sie Anwendung. Die Ausbildungszeit wird als eine Lehre bezeichnet und der Auszubildende als ein Lehrling. Die mehrjährige Lehre wird aufgeteilt in einen schulischen und einen praktischen Teil. Während der Zeit der Ausbildung steht der Auszubildende in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Behörde oder einer Firma und erhält dabei eine Vergütung. Dazu gibt es auch schulische Ausbildungen, die einen integrierten Praxisanteil enthalten, wodurch ein Berufsabschluss zustande kommt. Eine Berufsausbildung sollte nicht mit einer beruflichen Fortbildung verwechselt werden. Eine berufliche Fortbildung wird bei verschiedensten Bildungsträgern als eine Anpassungs- oder Aufstiegsqualifizierung angeboten und als ein weiterer Teil der Berufsbildung gesehen. Damit soll der berufliche Aufstieg gewährleistet werden oder das Wissen und die vorhandenen Fertigkeiten an geänderte Anforderungen angepasst werden. Die berufliche Fortbildung wird daher auch berufliche Weiterbildung genannt.

Das Ziel der Berufsausbildung

Bei der Berufsausbildung werden theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten vermittelt, die berufliche Handlungsfähigkeit ermöglichen soll. Neben der praktischen Berufsausbildung wird theoretisches Wissen in einer Berufsschule oder einer außerbetrieblichen Bildungseinrichtung ergänzt. Die Ausbildung umfasst folgende Vorgänge: Durchführung des Berufes in einem geordneten Ausbildungsgang wird gewährleistet. Ebenso ist die Vermittlung einer umfassenden beruflichen Grundbildung unumgänglich. Notwendige fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nahegebracht. Und letztlich erwirbt der Lehrling die erforderliche Berufserfahrung.

Die Situation um die Lehre in Deutschland

Die Berufsausbildung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Berufsausbildungsgesetze und ebenso Handwerksordnungen ermöglichen eine grundlegende Regelung der Berufsausbildungen. Darunter befinden sich einige Berufe, insbesondere im medizinischen Bereich, die in speziellen Gesetzen geregelt sind. Die Ausbildung an sich wird zumeist in dualen Berufsausbildungssystemen durchgeführt. Die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe müssen hierbei zusammenarbeiten, damit eine optimale berufliche Qualifikation des Auszubildenden gewährleistet werden kann. Häufig ergänzt zudem eine überbetriebliche Ausbildung die jeweilige Berufsaufbildung. Zuständige Stellen oder Kammern haben nach den Berufsbildungsgesetzen einige Aufgaben zu erfüllen. Sie entscheiden dabei über eine Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit. Ebenso treffen sie die Entscheidung, ob der Lehrling zu der Abschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung zugelassen wird. Weiterhin überwachen sie die Durchführung der jeweiligen Lehre und einer beruflichen Umschulung. Sie beraten darüber hinaus Auszubildende und Ausbildende und bestellen bei Notwendigkeit Ausbildungsberater. Sie führen außerdem das Verzeichnis von Berufsausbildungsverhältnissen. Ebenso stellen sie die Eignung von Auszubildenden und Ausbildungsstätten fest. Sie erlassen Prüfungsordnungen und errichten Prüfungsausschüsse. Zudem führen sie Zwischen-, Abschluss- und auch Meisterprüfungen durch. Die Ausbildungsmarktlage in Deutschland hat sich zudem in den letzten Jahren etwas gebessert. Dennoch gibt es nach wie vor weniger Ausbildungsplätze als Ausbildungssuchende. In solchen Berufen, die für Jugendliche weniger attraktiv sind, können jedoch nicht alle Stellen besetzt werden. Weiterhin herrscht in Deutschland der Zustand vor, dass manche ausländische Einwohner gerne ihre im Ausland erworbene Ausbildung in Deutschland weiterhin ausführen möchten. Dies ist in Deutschland jedoch nur von Einwanderern aus der Europäischen Union zugelassen.

IMG: kabliczech – Fotolia

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This entry was posted by Le Scientist on 22. Juni 2011 at 09:21 and filed under Weiterführende Wissenschaft category.

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